Anerkennung zum Lehrmediator*in
Kriterien für die Ernennung zur*m Lehrmediator*in, DVNLP
Für die Ernennung zur*m Lehrmediator*in, DVNLP müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Lehrtrainer*in, DVNLP seit mind. 3 Jahren
- Nachweis über einen berufsqualifizierenden Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums
- Anerkannte*r Mediator*in, DVNLP seit mind. 3 Jahren mit entsprechender Mediations-Erfahrung, nachzuweisen durch mind. 3 Mediationsfälle (nach der Dokumentationsvorlage des DVNLP)
- 500 Std. Trainingserfahrung seit der Ernennung zum Lehrtrainer, DVNLP, (in geeigneter Form nachzuweisen)
- Mind. 3 NLP-Practitioner-Ausbildungen durchgeführt.
- Mindestens eine qualifizierte Assistenz bei einer Ausbildung zum Mediator*in, DVNLP
Ablauf der Antragstellung
Bitte senden Sie die oben aufgeführten Nachweise zusammen mit dem Formblatt ausschließlich per Mail als PDF (möglichst als eine Datei) an dvnlp@dvnlp.de
Die Ernennung zur*m Lehrmediator*in DVNLP kann erst erfolgen, wenn
- die Prüfungsgebühr von € 180 (inkl. 7 % MWSt.) bezahlt wurde, Sie erhalten nach Antragstellung eine Rechnung von uns.
- die Nachweise zu Ziffer 1 bis 6 vollständig erbracht sind und
- der formelle Antrag mit den Grundlagen für die Vergabe der Ernennungsurkunde zur*m Lehrmediator*in, DVNLP vom Antragsteller unterzeichnet ist.
Bitte achten Sie auf VOLLSTÄNDIGKEIT!