Anerkennung zum Lehrmediator*in

Kriterien für die Ernennung zur*m Lehrmediator*in, DVNLP

Für die Ernennung zur*m Lehrmediator*in, DVNLP müssen folgende Kriterien erfüllt werden:

  • Lehrtrainer*in, DVNLP seit mind. 3 Jahren
  • Nachweis über einen berufsqualifizierenden Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums
  • Anerkannte*r Mediator*in, DVNLP seit mind. 3 Jahren mit entsprechender Mediations-Erfahrung, nachzuweisen durch mind. 3 Mediationsfälle (nach der Dokumentationsvorlage des DVNLP)
  • 500 Std. Trainingserfahrung seit der Ernennung zum Lehrtrainer, DVNLP, (in geeigneter Form nachzuweisen)
  • Mind. 3 NLP-Practitioner-Ausbildungen durchgeführt.
  • Mindestens eine qualifizierte Assistenz bei einer Ausbildung zum Mediator*in, DVNLP

Ablauf der Antragstellung

Bitte  senden Sie die oben aufgeführten Nachweise zusammen mit dem Formblatt ausschließlich per Mail als PDF (möglichst als eine Datei) an dvnlp@dvnlp.de

Die Ernennung zur*m Lehrmediator*in DVNLP kann erst erfolgen, wenn

Bitte achten Sie auf VOLLSTÄNDIGKEIT!