Anerkennung zur*m Lehrtrainer*in
Antrag auf Ernennung zur*m Lehrtrainer*in
Ein Antrag auf Ernennung zur*m Lehrtrainer*in erfolgt formlos durch Schreiben an die Geschäftsstelle. Voraussetzung ist die Zahlung der Prüfgebühr und die unterschriebenen Grundlagen für die Vergabe der Ernennungsurkunde. Das ausführliche Antragsverfahren ist hier dargestellt. Hier findest du noch einmal vom Vorstand erklärt: 12 Punkte Qualitätsoffensive für Lehrtrainerende.
Kriterien für die Ernennung zum Lehrtrainer*in, DVNLP
Ein*e Lehrtrainer*in, DVNLP verfügt insbesondere über die nachstehend im Einzelnen aufgeführten Qualifikationsnachweise:
- NLP-Practitioner-, NLP-Master und TrainerIn, DVNLP sowie mindestens drei Jahre NLP-Erfahrung seit Beginn der NLP-Practitioner-Ausbildung und 20 Stunden Einzel-Coaching/Therapie bei einer*m NLP-Anwender*in, mindestens Lehrtrainer*in, DVNLP, oder Master Coach, DVNLP, oder NLP-Berater*in, DVNLPt.
- Assistenz eines NLP-Practitioner-Trainings, eines NLP-Master-Trainings und eines Trainer*in-Trainings, DVNLP, die bei mindestens 2 unterschiedlichen Lehrtrainer*innen absolviert wurden. Eine Assistenz bedeutet, dass das gesamte NLP-Training als Assistenzperson bei einem Lehrtrainer*in, DVNLP begleitet wurde. Der detaillierte Nachweis der Assistenz bestätigt die Ordnungsmäßigkeit und Vollständigkeit der Assistenz. Die inhaltliche Gestaltung der Assistenz liegt im Ermessen des/r Lehrtrainers*in.
- Nachweis für den Besuch des vom DVNLP angebotenen "Einführungs-Workshops". Voraussetzungen für die Teilnahme am Workshop sind: Mitgliedschaft (keine Probemitgliedschaft) im DVNLP und Abschluss Trainer*in, DVNLP. Die Gültigkeit der Teilnahmebescheinigung beträgt max. 18 Monate bei online-Workshops beträgt die Gültigkeit 12 Monate).
- 500 Stunden Unterrichtserfahrung (mind. 6 Teilnehmer), z.B. in der Erwachsenenbildung, innerbetrieblichen Weiterbildung, in Schulen oder vergleichbare unterrichtende Tätigkeiten. Mindesten 40% der nachgewiesenen Unterrichtsstunden müssen jünger als 10 Jahre sein.
- Kenntnisse psychologischer Literatur in den für NLP relevanten Bereichen, die z.B. im Rahmen eines Psychologiestudiums, Studiums der Sozialpädagogik, einer Heilpraktiker*in-Ausbildung/Psychotherapie, durch Teilnahme an psychotherapeutischen Fachkongressen, interkollegialem Literaturstudium erworben sein können. Davon müssen mindestens 50 Stunden nachgewiesen werden.
- 150 Stunden Fortbildung in Bereichen der humanistischen Psychologie/Psychotherapie. Diese 150 Stunden müssen sich neben dem NLP aus drei weiteren Bereichen (nicht mehr und auch nicht weniger) zusammen setzen. Die Aufteilung der 150 Stunden in diesen drei Bereichen ist frei wählbar. Akademische Abschlüsse in humanistischen/psychologischen Fächern werden bei entsprechendem detaillierten Nachweis anerkannt.
Beispiele für die anerkannten Verfahren:
- Familientherapie (Satir)
- Aufstellungsarbeit
- Gesprächstherapie
- Gestalttherapie
- Hypnotherapie
- Meditation, Mindfulness, Achtsamkeitstrainings
- Psychodrama, Tanztherapien
- Coachausbildung DVNLP
- Provokative Therapie
- Encounter, Gruppendynamik
- Positive Psychologie
- Psychosynthese
- Themenzentrierte Interaktion (TZI)
- Existenzanalyse/Logotherapie (Frankl)
- Humanistische Psychoanalyse (Fromm)
- Transaktionsanalyse (TA)
- Verhaltenstherapie (VT)
- Pädagogische Familientrainings (Gordon)
- Rational-emotive Therapie (RET)
- Verschiedene Körpertherapien
Gemeint sind nicht das Erlernen von Einzelwerkzeuge wie Mimikresonanz, Meridianklopfen, Biofeedback, Muskelentspannung nach Jacobsen, Waldbaden, Gesundheitswandern, o.ä. , sondern im Vordergrund steht die tiefere selbsterfahrungsorientierte Arbeit an/mit sich selbst in einem komplexeren Verfahren. Bei Unklarheiten bitten wir die Antragsteller*innen um eigene Darlegung der Zusammenhänge mit den o.g. Forderungen.
Die Aufteilung der 150 Stunden ist frei wählbar.
Kenntnisse psychologischer Literatur in den für NLP relevanten Bereichen, die z.B. im Rahmen eines Psychologiestudiums, Studiums der Sozialpädagogik, einer Heilpraktikerausbildung/Psychotherapie, durch Teilnahme an psychotherapeutischen Fachkongressen, interkollegialem Literaturstudium erworben sein können. Davon müssen mindestens 50 Stunden nachgewiesen werden.
Bitte beachten Sie das Antragsverfahren!
Ernennungsverfahren
Die Ernennung zum Lehrtrainer DVNLP kann erst nach folgenden Voraussetzungen erfolgen:
1. Prüfgebühr
Prüfungsgebühr von € 250 (inkl. 7% MWSt.) bezahlt wurde, Sie erhalten nach Antragseingang eine Rechnung von uns.
2. Nachweise vollständig erbracht
Qualifikationsnachweise laut den oben aufgeführten Kriterien für die Ernennung zum Lehrtrainer*in, DVNLP (bitte keine Originale!)
3. Mitgliedschaft im DVNLP e.V.
Die*der Antragsteller*in muss ordentliches Mitglied im DVNLP e.V. sein.
4. Grundlagen für die Vergabe der Ernennungsurkunde
Die*der Antragsteller *in muss die Grundlagen für die Vergabe der Ernennungsurkunde unterzeichnen und an die Geschäftsstelle schicken zusammen mit den Nachweisen.
Die Grundlagen für die Vergabe der Ernennungsurkunde wurden auf der Mitgliederversammlung 2001 in Berlin festgelegt.
5. Datenschutz
Bitte beachten Sie: die Daten der*s Antragsteller*in werden an die Mitglieder der AFK zur Prüfung weitergeleitet unter Beachtung der Datenschutzverordnungen. Die Daten umfassen Namen, Kontakt-Email-Adresse (für Nachfragen von AFK-Mitgliedern an Antragsteller*in), Unterlagen des Antrages. Weitere Hinweise zur Datenverarbeitung und zum Datenschutz finden Sie hier.
Antrag stellen
Bitte senden Sie uns nur vollständige Anträge auf Anerkennung als Lehrtrainer*in, DVNLP, ausschließlch in digitaler Form (als eine (1) PDF mit allen Belegen) an dvnlp@dvnlp.de.