Mediator*in / Advanced Mediator*in
Mediator*in / Advanced Mediator*in
Die Mediatorausbildung nach dem DVNLP-Curriculum erfüllt die zeitlichen und inhaltlichen Standards der Mediationsausbildungsverordnung (ZMediatAusbV). Sie qualifiziert zur professionellen Ausübung der Mediation. Voraussetzung für die Zertifizierung zum Mediator*in, DVNLPist der Abschluss NLP-Practitioner, DVNLP, sowie eine mindestens 130h umfassende Mediationsausbildung. Die Ausbildung zum Mediator*in umfasst mindestens 130 Zeitstunden an mindestens 18 Tagen zzgl. 15 Stunden Supervision, eine Einzel-Supervision durch einen Lehrmediator*in, DVNLP im Anschluss an eine als Mediator*in oder Co-Mediator*in durchgeführte Mediation.
Curriculum
Anforderungen an Teilnehmende: |
| Leitgedanke Der Advanced Mediator, DVNLP lehnt sich in der Namensgebung an den Advanced Master, DVNLP an. Allerdings ist es nicht zwingend erforderlich, dass der NLP-Master, DVNLP vor der vertiefenden Mediationsausbildung abgeschlossen wird. Er kann auch nachträglich absolviert werden. |
Voraussetzungen für Lehrmediator*innen |
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Dauer |
Empfohlen werden mindestens 200 Zeitstunden, die auf mindestens 27 Tage zu verteilen sind |
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Unabhängig von der Gesamtdauer (mind. 130h oder mind. 200h) werden zusätzlich gefordert: |
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Durchführung |
| Die Ausbildung zum Mediator*in, DVNLP / Advanced Mediator*in, DVNLP enthält viele Anteile, die nicht zwangsläufig von NLP-Expert*innen vermittelt werden müssen |
Assistenz | Eine Assistenz-Person, die mindestens über die Qualifikation eines NLP-Practitioners, DVNLP und grundlegende Mediationserfahrung verfügt (empfohlen mind. Mediator*in, DVNLP), wird ab jeweils 9 Teilnehmer*innen empfohlen und ist ab jeweils 12 Teilnehmer*innen obligatorisch | |
Qualifikation der Ausbilder*innen | Lehrmediator*in, DVNLP | |
Gruppengröße | Eine Ausbildungsgruppe besteht aus mindestens sechs Teilnehmenden |
Fähigkeiten der Mediator*innen, DVNLP / Advanced Mediator*innen, DVNLP und Kriterien für die Zertifizierung
Der/die Mediator*in, DVNLP / Advanced Mediator*in, DVNLP hat die Kompetenz bewiesen, die unten genannten Fähigkeiten und Kenntnisse (Ausbildungs-Inhalte) in kommunikativ mediativen Kontexten angemessen einzusetzen.
Mindestinhalte
Die Mindestinhalte entsprechen der ZMediatAusbV in der aktuellen Version
Einführung und Grundlagen der Mediation (mind. 18 Zeitstunden)
a) Grundlagen der Mediation
- Überblick über Prinzipien, Verfahrensablauf und Phasen der Mediation
- Überblick über Kommunikations- und Arbeitstechniken in der Mediation
b) Abgrenzung der Mediation zum streitigen Verfahren und zu anderen alternativen Konfliktbeilegungsverfahren
c) Überblick über die Anwendungsfelder der Mediation
Ablauf und Rahmenbedingungen der Mediation (mind. 30 Zeitstunden)
a) Einzelheiten zu den Phasen der Mediation
- Mediationsvertrag
- Stoffsammlung
- Interessenerforschung
- Sammlung und Bewertung von Optionen
- Abschlussvereinbarung
b) Besonderheiten unterschiedlicher Settings in der Mediation
- Einzelgespräche
- Co-/Teammediation, Mehrparteienmediation, Shuttle-Mediation
- Einbeziehung Dritter
c) Weitere Rahmenbedingungen
- Vor- und Nachbereitung von Mediationsverfahren
- Dokumentation/Protokollführung
Verhandlungstechniken und –kompetenz (mind. 12 Zeitstunden)
- Grundlagen der Verhandlungsanalyse
- Verhandlungsführung und Verhandlungsmanagement: intuitives Verhandeln, Verhandlung nach dem Harvard-Konzept / integrative Verhandlungstechniken, distributive Verhandlungstechniken
Gesprächsführung, Kommunikationstechniken (mind. 18 Zeitstunden)
- Grundlagen der Kommunikation
- Kommunikationstechniken (z. B. aktives Zuhören, Paraphrasieren, Fragetechniken, Verbalisieren, Reframing, verbale und nonverbale Kommunikation)
- Techniken zur Entwicklung und Bewertung von Lösungen (z. B. Brainstorming, Mindmapping,
- sonstige Kreativitätstechniken, Risikoanalyse)
- Visualisierungs- und Moderationstechniken
- Umgang mit schwierigen Situationen (z. B. Blockaden, Widerstände, Eskalationen, Machtungleichgewichte)
Konfliktkompetenz (mind. 12 Zeitstunden)
- Konflikttheorie (Konfliktfaktoren, Konfliktdynamik und Konfliktanalyse; Eskalationsstufen; Konflikttypen)
- Erkennen von Konfliktdynamiken
- Interventionstechniken
Recht der Mediation (mind. 6 Zeitstunden)
- Rechtliche Rahmenbedingungen: Mediator*in-Vertrag, Berufsrecht, Verschwiegenheit, Vergütungsfragen, Haftung und Versicherung
- Einbettung in das Recht des jeweiligen Grundberufs
- Grundzüge des Rechtsdienstleistungsgesetzes
Recht in der Mediation (mind. 12 Zeitstunden)
- Rolle des Rechts in der Mediation
- Abgrenzung von zulässiger rechtlicher Information und unzulässiger Rechtsberatung in der Mediation durch Mediator*innen
- Rolle der Mediator*innen in Abgrenzung zu den Aufgaben des Parteianwalts
- Sensibilisierung für das Erkennen von rechtlich relevanten Sachverhalten bzw. von Situationen, in denen den Medianden die Inanspruchnahme externer rechtlicher Beratung zu empfehlen ist, um eine informierte Entscheidung zu treffen
- Mitwirkung externer Berater in der Mediation
- Rechtliche Besonderheiten bei der Mitwirkung von Mediator*innen bei der Abschlussvereinbarung
- Rechtliche Bedeutung und Durchsetzbarkeit der Abschlussvereinbarung unter Berücksichtigung der Vollstreckbarkeit
Persönliche Kompetenz, Haltung und Rollenverständnis (mind. 12 Zeitstunden)
- Rollendefinition, Rollenkonflikte
- Aufgabe und Selbstverständnis der Mediator*innen (insbesondere Wertschätzung, Respekt und innere Haltung)
- Allparteilichkeit, Neutralität und professionelle Distanz zu den Medianden und zum Konflikt
- Macht und Fairness in der Mediation
- Umgang mit eigenen Gefühlen
- Selbstreflexion (z. B. Bewusstheit über die eigenen Grenzen aufgrund der beruflichen Prägung und Sozialisation)
Abschlussarbeit
- Inhalt der Abschlussarbeit ist die schriftliche Auseinandersetzung mit einem Thema, welches persönliche Interessen der*s Teilnehmenden mit Mediations-Aspekten verbindet:
- Beispielthemen (Selbstverständlich können in Absprache mit dem*der Lehrmediator*in andere Themen gewählt werden.)
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- meine Persönlichkeitsentwicklung im Rahmen der Mediationsausbildung
- Die OnePartyMediation in eigenen Angelegenheiten
- Gemeinsamkeiten und Unterschiede zu Coaching und Mediations-Supervision
- Ansätze von Virginia Satir in der Mediation des 21. Jahrhunderts
- Aufstellungsarbeit und Mediation
- Mediation und Visualisierung
- Umfang der Mediationsarbeit: ca. 20 Seiten
- Die Abschlussarbeit kann an wissenschaftlichen Standards ausgerichtet, erfahrungsbezogen oder innovativ und kreativ sein.
- Die Teilnehmenden verpflichten sich, die von den Lehrenden unterzeichneten Abschlussarbeiten für drei Jahre selbst zu archivieren.
- Auf Nachfrage muss die*der Teilnehmer*in zeitnah eine anonymisierte Form der Abschlussarbeit zur Verfügung stellen können, oder alternativ eine DSGVO konforme Einverständniserklärung der namentlich benannten Personen vorlegen. (Die Regelung, dass die Abschlussarbeit von den Teilnehmenden selbst archiviert werden muss, orientiert sich an der DSGVO.)
Zertifikat
Zertifizierungs- und Ernennungskriterien
Folgende Kriterien müssen bei der Zertifizierung und Ernennung zum Mediator*in, DVNLP erfüllt sein:
- Persönliche Eignung
- Erfolgreicher Abschluss der Mediations-Ausbildung mit einer Gesamtdauer von mind. 130h, zzgl. Abschlussarbeit
- Verpflichtung zur Einhaltung der im Berufskodex für die Weiterbildung verfassten Ethik-Richtlinien (Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V.)
- NLP-Practitioner, DVNLP
- Bei Zertifikatsübergabe mindestens 25 Jahre alt
Sind diese Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllt, wird dem/der Teilnehmenden lediglich eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Die Ernennung und Zertifizierung zum Mediator*in, DVNLP ist nur bei Erfüllung aller Kriterien möglich.
Folgende Kriterien müssen bei der Zertifizierung und Ernennung zum Advanced Mediator*in, DVNLP erfüllt sein:
- Persönliche Eignung
- Erfolgreicher Abschluss der Mediations-Ausbildung mit einer Gesamtdauer von mind. 200h, zzgl. Abschlussarbeit
- Verpflichtung zur Einhaltung der im Berufskodex für die Weiterbildung verfassten Ethik-Richtlinien (Forum Werteorientierung in der Weiterbildung e.V.)
- NLP-Master, DVNLP
- Bei Zertifikatsübergabe mindestens 25 Jahre alt
Sind diese Kriterien nicht oder nur teilweise erfüllt, wird dem/der Teilnehmenden lediglich eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt.
Die Ernennung und Zertifizierung zum Advanced Mediator*in, DVNLP ist nur bei Erfüllung aller Kriterien möglich.
Inhalte des Zertifikats Mediator*in, DVNLP / Advanced Mediator*in, DVNLP
Das Zertifikat Mediator*in, DVNLP / Advanced Mediatorin, DVNLP muss folgende Einzelheiten enthalten:
- Hinweis auf die Einhaltung der DVNLP Richtlinien
- Name, Vornamen und Geburtsdatum der Absolventin/ des Absolventen
- Siegel des DVNLP
- Hinweis auf Gesamtdauer der Ausbildung in Anzahl Tagen und Anzahl Stunden
- Art der zugrunde liegenden NLP-Ausbildung, DVNLP
- gemäß Curriculum vermittelte Inhalte des Ausbildungslehrgangs und die jeweils darauf verwendeten Zeitstunden
- Kalenderdatum des ersten und letzten Tages der Ausbildung und Ort
- Datum und Ort der durchgeführten Einzelsupervision und
- Name und Anschrift des Supervisors
- Name und Anschrift der Ausbildungseinrichtung
- Unterschrift des*der Lehrmediator*in, DVNLP
- Titelbezeichnung: Mediator*in, DVNLP / Advanced Mediator*in, DVNLP
Nachzertifizierung zum Mediator*in, DVNLP
Bewerber*innen können durch eine*n Lehrmediator*in, DVNLP nachzertifiziert werden.
Dabei müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Mind. NLP-Practitioner, DVNLP
- Nachweis einer Mediationsausbildung nach den Vorgaben der ZMediatAusbV. (mind. 120 Stunden, empfohlen 200 Stunden), die bis zum 31.12.2019 abgeschlossen wird.
- Nachweis einer Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator*in oder Co-Mediator*in durchgeführte Mediation
- Falldokumentation von mind. einer Mediation (nach Dokumentationsvorlage des DVNLP)
Für Bewerber*innen, die ihre Mediationsausbildung nach dem 31.12.2019 abschließen, gelten folgende Kriterien:
- Mind. NLP-Master, DVNLP oder Coach, DVNLP
- Nachweis einer Mediationsausbildung nach den Vorgaben der ZMediatAusbV. (mind. 120 Stunden, empfohlen 200 Stunden), die nach dem 31.12.2019 abgeschlossen wurde
- Nachweis einer Einzelsupervision im Anschluss an eine als Mediator*in oder Co-Mediator*in durchgeführte Mediation
- Falldokumentation von mind. einer Mediation (nach Dokumentationsvorlage des DVNLP)