Der Schwerpunkt des zweiten Ausbildungsabschnittes liegt auf dem Verknüpfen der einzelnen NLP-Methoden, speziellen Anwendungsgebieten und der praktischen Arbeit mit KlienInnen unter Supervision. Diese Aufbau-Jahre können bei demselben Institut wie die ersten beiden Jahre oder auch bei anderen Instituten, vom DVNLPt anerkannten Instituten, absolviert werden. Dies soll den TeilnehmerInnen ermöglichen, unterschiedliche (durchaus auch kontroverse) NLPt-Stile und Anwendungsschwerpunkte kennen zu lernen.
Damit eine gewisse Kontinuität gewahrt wird, finden mindestens 50% der Fort- und Weiterbildung bei einem Institut (demselben wie in den ersten beiden Jahren oder einem neuen „Hauptinstitut”) statt. Das „Hauptinstitut“ stellt auch das Abschlusszertifikat aus. Im Folgenden ist jeweils gesondert ausgewiesen, welche Ausbildungsinhalte beim Hauptinstitut absolviert werden müssen und welche wahlfrei zusammengestellt werden können.
Die einzelnen Ausbildungs-Bausteine sind in einem Studienbuch zu dokumentieren. Die Punkte 2.1. bis 2.5. werden von den jeweiligen Ausbildungsinstituten gemäß ihrer therapeutischen Ausrichtung ausdifferenziert. Studienbuch und Abschlusszertifikat zum Abschluss der Fort- und Weiterbildung beim DVNLPt einzureichen, um die Anerkennung als Neuro-Linguistische/r TherapeutIn DVNLPt beantragen zu können.
(90 Stunden und 175 Stunden plus 15 Stunden integrierte methodische Supervision)
Diese Ausbildungsschwerpunkte finden in Seminarform statt. Die Seminare müssen mit einer Ausnahme in 2- bis 6-Tagesblöcken, mit mindestens 14tägigem Abstand stattfinden. Dabei beinhalten die vorwiegend theoretischen Themen immer auch kurze praktische Übungssequenzen, und die methodisch-praktischen Übungssequenzen stets auch deren theoretische Diskussion und Einordnung in das Gesamtmodell des NLPt. Neben den hier genannten sind alle wesentlichen Inhalte der Basisausbildung (erste zwei Jahre) auf fortgeschrittener, integrierender und kritisch-reflektierender Ebene noch einmal aufzugreifen. Dabei verpflichtet sich das Ausbildungsinstitut, auf die ausgewogene Mischung zwischen Theorie und Praxis zu achten.
Mindestens 50% der Theorie und Praxis sind grundsätzlich beim Hauptinstitut zu absolvieren. Nachfolgend die Inhalte der einzelnen Blöcke.
a) Theorie und Methodik
b) Therapeutischer Prozess
Der/die NLP-TherapeutIn holt im Sinne einer Erfolgskontrolle in realistischen Abständen nach dem Therapieabschluss Rückmeldungen von seinen KlientenInnen über Befinden, Wiederauftreten der Symptomatik und ggf. der Frequenz ein.
c) Fortgeschrittene therapeutische Fähigkeiten
d) Spezielle NLPt-Verfahren und -Formate
e) Spezielle Anwendungsgebiete
Die speziellen Problematiken folgender Anwendungsgebiete werden aufgezeigt und darauf abgestimmte spezielle NLPt-Formate unterrichtet:
f) Wahlprogramm
Die weiteren 50% von Theorie und Praxis können in freier Auswahl bei jedem von der DVNLPt anerkannten Ausbildungs-Institut oder anerkannten Trainern absolviert werden. Die hierfür in Frage kommenden Angebote koordiniert und veröffentlicht der DVNLPt regelmäßig in einem Seminarverzeichnis. Jedes der Angebote muss im ausgewogenen Maße Theorie und Praxis enthalten. Die folgenden Themen sind nur als unvollständige Beispielsammlung zu verstehen.
(100 Stunden)
Der Schwerpunkt der Gruppenselbsterfahrung im zweiten Ausbildungsabschnitt liegt in der Förderung professioneller Selbstreflexion.
Ein Teil der Selbsterfahrung (mindestens 25 Stunden) findet in einem speziellen Selbsterfahrungs-Seminarblock bei dem gewählten Hauptinstitut statt. Die Leitung hat (wie in den ersten beiden Jahren) mindestens ein/e NLPt-LehrtherapeutenIn, die innerhalb der jeweiligen Ausbildungsgruppe ausschließlich im Bereich dieses Selbsterfahrungsblockes tätig ist.
Die restlichen Gruppenselbsterfahrungsstunden können nach Wahl des jeweiligen Instituts ebenfalls in eigenen Selbsterfahrungsblöcken abgehalten werden oder aber in die sonstigen Theorie/Praxis-Seminare (s. unten) integriert werden, wobei sich deren Gesamtstundenzahl dann entsprechend erhöht.
(20 Std.)
Die Einzelsupervision bezieht sich auf die eigenständige Arbeit als NLP-TherapeutIn. Die Einzelsupervision ist eine fortlaufende, begleitende, angeleitete Supervision der NLPt-Praxis. Die in der Supervision vorgestellten Fälle werden verbal, mittels Videoaufzeichnung oder live präsentiert. Die Einzelsupervision ist von anerkannten NLPt-SupervisorInnen durchzuführen.
(40 bzw. 30 Std.)
Die Weiterbildungs-TeilnehmerInnen treffen sich in selbst organisierten Peergroups und Intervisionsgruppen. In den Peergroups und Intervisionstreffen werden die Inhalte der Seminare und Workshops vertieft sowie die eigene NLPt-Entwicklung reflektiert. Die Treffen setzen sich im Einzelnen mit NLP-Literatur (40 Stunden) und deren theoretischer Erörtung und Reflexion zu NLPt im Verhältnis zu anderen Ansätzen auseinander; praktischem, methodischem Üben (40 Stunden) und betreiben Intervision (30 Stunden). Dabei ist jede/r TeilnehmerIn gehalten 5 Klienten, mindestens über insgesamt 100 Sitzungen in der Intervision vorzustellen. Die Fälle sind zu protokollieren.
(45 Std.)
Einzelselbsterfahrung findet wie in den ersten beiden Jahren bei anerkannten NLP-Therapeuten zur persönlichen Weiterentwicklung statt.
(260 Std.)
Jede/r TeilnehmerIn führt eigenständig mindestens 260 Stunden NLP-Therapie mit KlientenInnen durch, die nicht dem eigenen sozialen Umfeld entstammen. Es müssen insgesamt mindestens zehn KlientInnen sein, wobei davon mit zwei KlientInnen mindestens über 20 Stunden gearbeitet worden sein muss.