Jede/r WeiterbildungsteilnehmerIn führt während des 4-jährigen Weiterbildungsganges und - falls erforderlich - bis spätestens zwei Jahre nach Beendigung der Weiterbildung mindestens 260 Beratungs- bzw. Therapiestunden mit verschiedenen KlientInnen unter begleitender Supervision durch. Unter Berücksichtigung der geltenden Datenschutzbestimmungen werden diese dokumentiert (Protokollierung des für die jeweilige Sitzung zentralen Prozesses und der Intervention).
Außerdem schreibt jede/r TeilnehmerIn einen persönlichen und fachlichen Entwicklungsbericht über die vier Fort- und Weiterbildungsjahre: über die eigene Entwicklung (Eigenselbsterfahrung), die eigene therapeutische Praxis und die Erkenntnisse aus der Supervisionen.
Zum Abschluss der Weiterbildung und vor der Teilnahme an dem Abschlusskolloquium ist die Vorlage eines gemäß dem Curriculum vollständigen Studienbuches erforderlich.
Die Teilnahme am Abschlusskolloquium ist die Voraussetzung für den Erhalt des Zertifikats. Nach erfolgreicher Teilnahme an allen Weiterbildungsteilen erhält die / der TeilnehmerIn sein / ihr Ausbildungszertifikat, mit dem auch das Europäische Zertifikat für Psychotherapie beantragt werden kann.
Das vorliegende Curriculum hat das Ziel, einen Rahmen für die hohe Qualität der Ausbildung in NLPt zu liefern. Neue Erkenntnisse aus Forschung und Praxis werden dieses Regelwerk regelmäßig erweitern, was auch eine flexible Handhabung mancher Richtlinien bedeuten kann.
Ebenso gilt es, den benannten Standard an Qualität zu vermitteln und die Ausbildungen für Teilnehmer/innen transparent und vergleichbar zu machen Das spricht für eine zuverlässige Einhaltung der geplanten Themenbereiche.
Bei Nichterfüllung einzelner Kriterien sind in Einzelfällen nach Absprache Ausnahmen möglich. Ebenso können andere, in NLP-Methodik nachgewiesene Beratungsausbildungen (wie z.B. der Gesundheitsberater) im Teil I der NLPt-Weiterbildung stundenweise anerkannt werden. Die Ausbildungsinstitute stimmten sich hierzu rechtzeitig und vor Beginn der Weiterbildung mit den entsprechenden Gremien des DVNLPt ab.