Kriterien für die Ernennung zum Lehrmediator*in, DVNLP
Für die Ernennung zum Lehrmediator*in, DVNLP müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Lehrtrainer*in, DVNLP seit mind. 3 Jahren
- Nachweis über einen berufsqualifizierenden Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums
- Anerkannte/r Mediator*in, DVNLP seit mind. 3 Jahren mit entsprechender Mediations-Erfahrung, nachzuweisen durch mind. 3 Mediationsfälle (nach der Dokumentationsvorlage des DVNLP)
- 500 Std. Trainingserfahrung seit der Ernennung zum Lehrtrainer, DVNLP, (in geeigneter Form nachzuweisen)
- Mind. 3 NLP-Practitioner-Ausbildungen durchgeführt.
- Mindestens eine qualifizierte Assistenz bei einer Ausbildung zum Mediator*in, DVNLP
Hier geht es zum Ablauf der Antragstellung
Übergangsregelungen*
Übergangs-Regelung für Lehrtrainer*innen, DVNLP – Ernennung zum Lehrmediator*in, DVNLP bis 31.12.2021
Ein*e Lehrtrainer*in, DVNLP erhält auf Antrag den Status Mediator*in, DVNLP und Lehrmediator*in, DVNLP, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Lehrtrainer*in, DVNLP seit mind. 3 Jahren
- Nachweis über einen berufsqualifizierenden Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums
- Anerkennung der Vereinbarung zur Vergabe des Titels Lehrmediator*in, DVNLP
- Nachweis der Lehrkompetenz durch:
- Mind. 3 durchgeführte NLP-Practitioner (DVNLP) Ausbildungen und mind. einer NLP-Master (DVNLP) Ausbildung (insgesamt mind. 520h an mind. 72 Tagen)
- oder in den letzten 5 Jahren mind. 520h an mind. 72 Tagen Mediationsausbildung durchgeführt
- Nachweis der Fach- und Feldkompetenz Mediation durch:
- Dokumentation von mind. 5 Mediationsfällen (nach der Dokumentationsvorlage des DVNLP), die in den letzten 5 Jahren durchgeführt wurden
- alternativ zum Nachweis der Fach- und Feldkompetenz durch Falldokumentationen können die ersten beiden Mediationsausbildungen im Tandem mit einem zert. Mediator*in durchgeführt werden.
- Hierbei müssen der/die Lehrmediator*in, DVNLP und der/die zert. Mediator*in mindestens 80% der Ausbildung gemeinsam gestalten und gemeinsam anwesend sein.
- Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Ausbildung durch hohe NLP- und Mediationskompetenz fundiert wird.
- In diesem Fall erhält der Lehrtrainer*in, DVNLP den Status Mediator*in, DVNLP und Lehrmediator*in, DVNLP nur vorläufig bis zum Abschluss der zweiten Mediationsausbildung.
Übergangs-Regelung für Lehrcoaches, DVNLP** – Ernennung zum Lehrmediator*in, DVNLP bis 31.12.2021
Ein Lehrcoach, DVNLP erhält auf Antrag den Status Mediator*in, DVNLP und Lehrmediator*in, DVNLP, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
- Lehrcoach, DVNLP seit mind. 1 Jahr
- Nachweis über einen berufsqualifizierenden Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums
- Anerkennung der Vereinbarung zur Vergabe des Titels Lehrmediator*in, DVNLP
Zusätzlich müssen die Lehrkompetenz, sowie die Fach- und Feldkompetenz Mediation durch eine der folgenden Kriterienkombinationen nachgewiesen werden:
- Kriterienkombination 1:
- Mind. 1 durchgeführte Coach, DVNLP Ausbildungen
- Dokumentation von mind. 3 Mediationsfällen (nach der Dokumentationsvorlage des DVNLP), die in den letzten 5 Jahren durchgeführt wurden
- Kriterienkombination 2:
- Mind. 1 durchgeführte Coach, DVNLP Ausbildungen
- alternativ zum Nachweis durch Falldokumentationen kann die erste Mediationsausbildung im Tandem mit einem zert. Mediator*in durchgeführt werden.
- Hierbei müssen der/die Lehrmediator*in, DVNLP und der/die zert. Mediator*in mindestens 80% der Ausbildung gemeinsam gestalten und gemeinsam anwesend sein
- Auf diese Weise ist sichergestellt, dass die Ausbildung durch hohe NLP- und Mediationskompetenz fundiert wird
- In diesem Fall erhält der Lehrcoach, DVNLP den Status Mediator*in, DVNLP und Lehrmediator*in, DVNLP nur vorläufig bis zum Abschluss der ersten Mediationsausbildung
- Kriterienkombination 3:
- Mind. 1 durchgeführte Coach, DVNLP Ausbildung
- Nachweis einer Mediationsausbildung nach den Vorgaben der ZMediatAusbV. (mind. 120 Stunden, empfohlen 200 Stunden)
- Dokumentation von mind. 1 Mediationsfall (nach der Dokumentationsvorlage des DVNLP), der in den letzten 5 Jahren durchgeführt wurde
*Lehrmediatoren sollten Praxis in der Mediation haben. Deswegen liegt unser Hauptaugenmerk bei den Übergangsregelungen auf dem Nachweis von Mediationspraxis.
**Auf Grund der eigenen Coaching Ausbildung und Lehrerfahrung verfügen Lehrcoaches, DVNLP über mediationsnähere Kompetenzen, aus den Bereichen Konflikt-Coaching, Paar-Coaching und Team-Coaching, die eine allparteiliche Haltung voraussetzen.