Kriterien für die Ernennung zum Lehrmediator*in, DVNLP
Für die Ernennung zum Lehrmediator*in, DVNLP müssen folgende Kriterien erfüllt werden:
- Lehrtrainer*in, DVNLP seit mind. 3 Jahren
- Nachweis über einen berufsqualifizierenden Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Hochschulstudiums
- Anerkannte/r Mediator*in, DVNLP seit mind. 3 Jahren mit entsprechender Mediations-Erfahrung, nachzuweisen durch mind. 3 Mediationsfälle (nach der Dokumentationsvorlage des DVNLP)
- 500 Std. Trainingserfahrung seit der Ernennung zum Lehrtrainer, DVNLP, (in geeigneter Form nachzuweisen)
- Mind. 3 NLP-Practitioner-Ausbildungen durchgeführt.
- Mindestens eine qualifizierte Assistenz bei einer Ausbildung zum Mediator*in, DVNLP
(Eine Liste anerkannter Lehrmediator*innen gibt es hier.)
Hier geht es zum Ablauf der Antragstellung