Ausnahmeregelungen für DVNLP-Curricula

während Covid-Krise

Beschlüsse des Kuratoriums vom 18.10.2021 / 15.3.2022

Verlängerung der Geltungsbestimmungen zur Anerkennung der Online-Lehre und Änderung der Gruppengröße im Rahmen der pandemiebedingten Ausnahmeregelungen 
Alle bis zum 31.12.2022 begonnenen NLP-Ausbildungen, die den Curricula und derzeit geltenden Ausnahmeregelungen des DVNLP entsprechen, sind durchweg zertifizierbar, auch wenn sie teilweise oder ganz online durchgeführt werden müssen (Beschluss vom 18.10.2021)

Die im Ausnahmecurriculum vorgesehene Teilnehmerbeschränkung in NLP-Ausbildungen wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben (Beschluss vom 15.3.2022). Die Bestimmungen für Assistenzen, empfohlen ab jeweils 9 Teilnehmende, obligatorisch ab jeweils 12 TN, sind zu beachten. 

Begründung (für Beschluss vom 18.10.2021):
Das gleichbleibend hohe Infektionsgeschehen der Corona-Pandemie und die nicht absehbaren Rahmenbedingungen für die Durchführung von Präsenzseminaren machen es notwendig, unseren Lehrtrainer:innen Planungssicherheit für Kurse zu geben, die über den 30.9.2022 hinausgehen. Teilnehmenden, die zu einem Zeitpunkt während der pandemischen Auswirkungen einen NLP-Kurs begonnen haben und diesen unterbrechen, soll kein Nachteil entstehen. Daher zahlen alle Online-Ausbildungsstunden und Online-Supervisionsstunden auf die Anerkennung ein, sofern die Ausbildung bis zum 31.12.2022 begonnen wurde.  
Die Verlängerung soll außerdem der AG zur Online-Lehre Zeit geben, einen tragfähigen Vorschlag zur möglichen Durchführung von DVNLP-Ausbildungen auch online oder hybrid oder als Blended Training zu erarbeiten. Erfahrungsberichte der online-Lehrenden über die Vermittlung von Inhalten, die Nutzung von speziellen Methoden, Gestaltung von Gruppenrapport, Gruppendynamiken, Einsatz und Rollen von Assistenzen usw. sind dabei sehr willkommen.

Geltende Ausnahmeregelung für DVNLP Curricula

  1. Für einen begrenzten Zeitraum (20.08.2020 – 31.12.2022) werden als didaktische Möglichkeit das Online-Training, sowie das Blended-Training erlaubt, wobei hierbei die größtmögliche Nähe zu Präsenz-Trainings das erklärte Ziel und das geforderte Qualitätskriterium bleiben.
  2. Keiner von uns weiß, wie sich die gesamte Situation weiterentwickelt. Keiner von uns weiß, welche öffentlichen Ausnahmeregelungen notwendig sind. Keiner von uns weiß, wie lange wir alle mit den Einschränkungen umgehen müssen. Als Verantwortliche des DVNLP werden wir die besondere Dynamik dieser Krise kontinuierlich im Auge behalten und entsprechend agieren.

Generell gilt:

  • Die gültigen Curricula des DVNLP bleiben auf allen Ausbildungsstufen weiterhin wirksam.
  • Auf Grund der aktuellen Situation werden die möglichen didaktischen Methoden um das Online-Training und das Blended-Training erweitert. 

(Achtung: Für Mediationsausbildungen gelten weiterhin die Vorgaben der ZMediatAusbV.)

  • Es ist nun möglich, Ausbildungsangebote (befristet) als reine Präsenz-Trainings, reine Online-Trainings, Blended-Trainings oder/und Hybridformen anzubieten, wobei reine Online-Trainings lediglich bei entsprechenden Einschränkungen durchgeführt werden sollten.
    • Präsenz-Training: Die TN erleben den Trainer live. Die gesamte Gruppe befindet sich zur selben Zeit in denselben realen Räumlichkeiten.
    • Online-Training: Die TN erleben den Trainer über internetbasierte Videoverbindungen live. Die gesamte Gruppe befindet sich zur selben Zeit in denselben virtuellen Räumlichkeiten.
    • Blended-Training: Kombination aus Präsenz- und Online-Training, wobei sich die Gruppe insgesamt entweder real oder virtuell in denselben Räumlichkeiten trifft.
    • Hybrid-Training: Kombination aus Präsenz- und Online-Training, wobei ein Teil der TN real vor Ort und ein anderer Teil virtuell anwesend ist.
  • Bei der konkreten Gestaltung der Trainings ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht nur ein visuell-auditives Angebot gemacht wird, sondern weiterhin Lernen auf allen Ebenen, in allen Sinnen und in Bewegung möglich bleibt.
  • Der Einsatz von Fernstudienmaterialien wie Lehrbriefe, Lehrvideos, Podcasts usw. kann zusätzlich zum Training angeboten werden, dürfen aber nicht für die Trainingszeit angerechnet werden.
  • Bei Blended-Trainings nimmt die gesamte Ausbildungsgruppe an den Präsenz- und Online-Trainings­zeiten gemeinsam teil. Damit kann flexibel auf öffentliche Einschränkungen oder andere Erfordernisse reagiert werden.
  • Bei Hybrid-Angeboten können Teilnehmer*innen sowohl präsent vor Ort, als auch online dazu geschaltet sein. Die absolvierten Trainingsstunden zählen für alle Teilnehmer*innen (ob präsent vor Ort oder online anwesend) als Online-Training. 
  • Es wird bewusst auf unterschiedliche Titel und unterschiedliche Siegel für die verschiedenen methodischen Angebote verzichtet. Bei erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Ausbildung werden die erreichten Abschlüsse als gleichwertig betrachtet.

Die Ausgestaltung der jeweiligen Trainingsmethoden liegt im Ermessen der/des Lehrtrainer*in. Dabei sind die folgenden Kriterien des DVNLP verpflichtend:

Für ALLE Ausbildungsstufen gilt:

  • Die sonstigen Bestimmungen der jeweiligen Curricula, wie zum Beispiel zu Assistenzpersonen, bleiben voll umfänglich gültig.
  • Die Trainingsangebote sind von mindestens einem/einer LT/LC zu mindestens 80% aktiv zu begleiten, um auf die Mindesttrainingszeit angerechnet werden zu können.
  • Eine Ausbildungsgruppe besteht aus mindestens drei Teilnehmer*innen.
  • Bei der Durchführung ist darauf zu achten, dass Blended-Angebote andere Herausforderungen an die Lernenden und die Lehrenden stellen. Die Online-Trainingstage sollten zeitlich kürzer gestaltet werden als Präsenz-Trainingstage (Empfehlung maximal 6 Zeitstunden). Ebenso sollte über thematische Verteilung der verschiedenen Inhalte auf Präsenz- und Online-Trainings nachgedacht werden. Inhalte mit einem hohen Selbsterfahrungsanteil (z.B. Time-Line Arbeit, Re-Imprinting, Arbeit mit mehreren Dissoziationsebenen, etc.) sollten eher als Präsenz-Training durchgeführt werden.
  • Das jeweilige Trainingsangebot ist durch den/die LT/LC in persönlich interaktiver Live-Form zu gestalten und durchzuführen. Das bedeutet, das der/die LT/LC analog zum Präsenztraining während der Trainingszeiten jederzeit erreichbar ist, um zum Beispiel Verständnisfragen oder auch Störungen zeitnah klären zu können.
  • Den Teilnehmenden wird auch außerhalb der Trainingszeit im virtuellen Raum die Möglichkeit zur interaktiven Bearbeitung in Kleingruppen/Peergroups gegeben.
  • Hier ist sicherzustellen, dass der/die LT/LC die Kleingruppen in ihrem virtuellen Raum unterstützen und bei Bedarf anleiten kann.
  • Die Trainingszeiten sind aufgeschlüsselt nach Präsenz- und Online-Training zu dokumentieren. Die Dokumentation ist über mindestens 3 Jahre in geeigneter Form aufzubewahren.
  • Auf dem Zertifikat sind die unterrichteten realen Stundenzahlen aufgeschlüsselt nach Präsenz- und Online-Lehre zu bescheinigen (siehe Musterzertifikate zum Download).
  • Auch Supervisionen können online durchgeführt werden. Die Anzahl der Supervisionsstunden ist dabei mit dem Faktor 1,2 anzupassen, so dass bei reiner Online-Supervision mindestens 18 Stunden notwendig sind.

Diese Ausnahmeregelungen haben derzeit allesamt eine ausschließlich vorübergehende Gültigkeit bis zum 31.12.2022
Es besteht kein Anspruch, über den befristeten Zeitraum hinaus, NLP-Ausbildungen nach diesen Ausnahmeregelungen durchzuführen.

Kuratoriumsbeschluss vom Mai 2021

Ausnahmeregelungen vom 01.05.21 – 30.09.2022 für DVNLP Curricula

  1. Durch die Ausnahmeregelungen vom 24.03.2020 und 22.08.2020 haben wir als DVNLP ermöglicht, auch während des Covid-19 bedingten Lockdowns und der damit verbundenen Einschränkungen im öffentlichen Leben, Trainingsangebote aufrechtzuerhalten. Aufgrund der gesetzlich geforderten Flexibilität und der Praxiserfahrungen unserer Lehrtrainer*innen tragen während der Geltungsdauer der Ausnahmeregelungen bis zum 30.09.2022 die interaktiven (synchronen) Online-Lehrstunden 1 zu 1 wie die Präsenzstunden zur Anrechnung auf die Trainingszeiten bei. Das soll gewährleisten, dass die Lehrtrainer*innen als Präsenzveranstaltung geplante NLP-Trainings ordnungsgemäß durchführen können, auch wenn sie durch einen erneuten Lock-down gezwungen sind, auf die Online-Lehre umzustellen.
  2. Als Methodenverband steht der DVNLP insbesondere für die Qualität der Lehre im NLP und hat verschiedene Curricula definiert, die diese sicherstellen sollen. Die bestehenden Curricula des DVNLP setzen dabei auf allen Ausbildungsstufen aus guten Gründen auf Präsenztrainings. Wir sind davon überzeugt, dass sich wesentliche Inhalte auf den verschiedensten Ebenen des Lernens am Besten in einem interaktiven Rahmen vermitteln lassen, in dem sowohl Lehrende als auch Lernende mit allen Sinnen anwesend/präsent sind. Da dies zurzeit nur eingeschränkt realisiert werden kann, ist es das Ziel des DVNLP, mit dieser Ausnahmeregelung die Lehrtrainer*innen, DVNLP und Lehrcoaches, DVNLP zu unterstützen.
  3. Für einen begrenzten Zeitraum (01.04.2021 – 30.09.2022) werden als didaktische Möglichkeit das Online-Training, das Blended-Training und hybride Lehrformen ausdrücklich erlaubt, wobei hierbei die größtmögliche Nähe zu Präsenz-Trainings das erklärte Ziel und das geforderte Qualitätskriterium bleiben.
  4. Keiner von uns weiß, wie sich die gesamte Situation weiterentwickelt. Keiner von uns weiß, welche öffentlichen Ausnahmeregelungen notwendig sind. Keiner von uns weiß, wie lange wir alle mit den Einschränkungen umgehen müssen. Als Verantwortliche des DVNLP werden wir die besondere Dynamik dieser Krise kontinuierlich im Auge behalten und entsprechend agieren.

Generell gilt:

  • Diese Ausnahmeregelung ersetzt die bisherige Ausnahmeregelung vom 20.08.2020 voll umfänglich.
  • Auf Grund der aktuellen Situation bleiben die erweiterten didaktischen Methoden Online-Training, Blended-Training und Hybrid-Lehrformen möglich. 
  • Ab 01.04.2021 mit Beginn des Sommersemesters entfällt der Umrechnungsfaktor für interaktive, synchrone Online-Lehrstunden zur Anrechnung auf die Ausbildungszeiten.
  • Es ist also möglich, Ausbildungsangebote (befristet) als reine Präsenz-Trainings, reine Online-Trainings, Blended-Trainings oder/und Hybridformen anzubieten, wobei reine Online-Trainings lediglich bei entsprechenden Einschränkungen durchgeführt werden sollten.
    • Präsenz-Training: Die TN erleben den Trainer live. Die gesamte Gruppe befindet sich zur selben Zeit in denselben realen Räumlichkeiten.
    • Online-Training: Die TN erleben den Trainer über internetbasierte Videoverbindungen live. Die gesamte Gruppe befindet sich zur selben Zeit in denselben virtuellen Räumlichkeiten.
    • Blended-Training: Kombination aus Präsenz- und Online-Training, wobei sich die Gruppe insgesamt entweder real oder virtuell in denselben Räumlichkeiten trifft. Damit kann flexibel auf öffentliche Einschränkungen oder andere Erfordernisse reagiert werden.
    • Hybrid-Training: Kombination aus Präsenz- und Online-Training, wobei ein Teil der TN real vor Ort und ein anderer Teil virtuell anwesend ist. 
  • Bei der konkreten Gestaltung der Trainings ist unbedingt darauf zu achten, dass nicht nur ein visuell-auditives Angebot gemacht wird, sondern weiterhin Lernen auf allen Ebenen, in allen Sinnen und in Bewegung möglich bleibt.
  • Der Einsatz von Fernstudienmaterialien wie Lehrbriefe, Lehrvideos, Podcasts usw. kann zusätzlich zum Training angeboten werden, dürfen aber nicht für die Trainingszeit angerechnet werden.
  • Es wird bewusst auf unterschiedliche Titel und unterschiedliche Siegel für die verschiedenen methodischen Angebote verzichtet. Bei erfolgreichem Abschluss der jeweiligen Ausbildung werden die erreichten Abschlüsse als gleichwertig betrachtet.

Die Ausgestaltung der jeweiligen Trainingsmethoden liegt im Ermessen der/des Lehrtrainer*in. Dabei sind die folgenden Kriterien des DVNLP verpflichtend

Für ALLE Ausbildungsstufen gilt:

  • Die gültigen Curricula des DVNLP bleiben auf allen Ausbildungsstufen weiterhin wirksam.
  • Die Ausnahmeregelungen dürfen in ihren formalen und zeitlichen Regelungen bei Mindestbestimmungen nicht unterschritten, bzw. bei Maximalbestimmungen nicht überschritten werden, um eine Zertifizierbarkeit der jeweiligen Ausbildung zu erhalten. 
  • Die sonstigen Bestimmungen der jeweiligen Curricula, wie zum Beispiel zu Assistenzpersonen, bleiben voll umfänglich gültig.
  • Die Trainingsangebote sind von mindestens einem/einer LT/LC zu mindestens 80% aktiv zu begleiten, um auf die Mindesttrainingszeit angerechnet werden zu können.
  • Eine Ausbildungsgruppe besteht aus mindestens drei Teilnehmer*innen.
  • Bei Blended- und Online-Trainings besteht eine Gruppe aus maximal 15 Teilnehmer*innen. Wenn eine Gruppe, die in Präsenz angefangen hat ungeplant auf online umgestellt wird, darf die vorherige Gruppengröße beibehalten werden.
  • Muss ein Präsenztraining auf Grund von öffentlichen Einschränkungen als Blended-Training fortgeführt werden, muss die Gruppe ab 22 Teilnehmer*innen geteilt werden, so dass eine Untergruppe nicht mehr als 15 Teilnehmer*innen hat. 
  • Bei der Durchführung ist darauf zu achten, dass Blended-Angebote andere Herausforderungen an die Lernenden und die Lehrenden stellen. Die Online-Trainingstage sollten zeitlich kürzer gestaltet werden als Präsenz-Trainingstage (Empfehlung maximal 6 Zeitstunden). Ebenso sollte über thematische Verteilung der verschiedenen Inhalte auf Präsenz- und Online-Trainings nachgedacht werden. Inhalte mit einem hohen Selbsterfahrungsanteil (z.B. Time-Line Arbeit, Re-Imprinting, Arbeit mit mehreren Dissoziationsebenen, etc.) sollten eher als Präsenz-Training durchgeführt werden.
  • Das jeweilige Trainingsangebot ist durch den/die LT/LC in persönlich interaktiver Live-Form zu gestalten und durchzuführen. Das bedeutet, das der/die LT/LC analog zum Präsenztraining während der Trainingszeiten jederzeit erreichbar ist, um zum Beispiel Verständnisfragen oder auch Störungen zeitnah klären zu können.
  • Den Teilnehmenden wird auch außerhalb der Trainingszeit im virtuellen Raum die Möglichkeit zur interaktiven Bearbeitung in Kleingruppen/Peergroups gegeben.
  • Hier ist sicherzustellen, dass der/die LT/LC die Kleingruppen in ihrem virtuellen Raum unterstützen und bei Bedarf anleiten kann.
  • Die Trainingszeiten sind aufgeschlüsselt nach Präsenz- und Online-Training zu dokumentieren. Die Dokumentation ist über mindestens 3 Jahre in geeigneter Form aufzubewahren.
  • Auf dem Zertifikat sind die unterrichteten realen Stundenzahlen aufgeschlüsselt nach Präsenz- und Online-Lehre zu bescheinigen (siehe Musterzertifikate zum Download).
  • Auch Supervisionen können online durchgeführt werden. 

Diese Ausnahmeregelungen haben derzeit allesamt eine ausschließlich vorübergehende Gültigkeit bis zum 30.09.2022 (geändert durch neuen beschluss bis 31.12.2022)
Es besteht kein Anspruch, über den befristeten Zeitraum hinaus, NLP-Ausbildungen nach diesen Ausnahmeregelungen durchzuführen.