Neue Ausnahmeregelung für DVNLP-Curricula befristet beschlossen

24.03.20

Ausnahmeregelung für DVNLP Curricula

In Europa und auch in Deutschland nimmt die Zahl der mit dem Coronavirus (Covid-19) infizierten Menschen weiter zu. Ziel der aktuellen Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen ist es, die Ausbreitung des Virus zu verlangsamen. Je weniger Menschen sich gleichzeitig anstecken, desto besser können schwer erkrankte Patienten behandelt werden.

Die in diesem Sinne bestehenden Einschränkungen und Veranstaltungsverbote treffen auch zahlreiche Mitglieder des DVNLP, teilweise sogar auf existenzieller Ebene. Nicht jeder hat die Möglichkeit zuhause zu bleiben und sein Geld zum Beispiel im Rahmen eines Home-Office zu verdienen.

Als Methodenverband steht der DVNLP insbesondere für die Qualität der Lehre im NLP und hat verschiedene Curricula geschaffen, die diese sicherstellen sollen. Die bestehenden Curricula des DVNLP setzen dabei auf allen Ausbildungsstufen aus guten Gründen auf Präsenztrainings. Wir sind davon überzeugt, dass sich wesentliche Inhalte auf den verschiedensten Ebenen des Lernens am Besten in einem interaktiven Rahmen vermitteln lassen, in dem sowohl Lehrende als auch Lernende mit allen Sinnen anwesend/präsent sind.

Da dies zurzeit nicht realisiert werden kann, ist es das Ziel der Verantwortlichen im DVNLP, mit dieser Ausnahmeregelung die DVNLP Lehrtrainer*innen und DVNLP Lehrcoaches zu unterstützen. Für einen begrenzten Zeitraum (13.03. – 30.09.2020) werden in einem begrenzten Rahmen alternative Formen des Trainings erlaubt, wobei hierbei die größtmögliche Nähe zu Präsenztrainings das erklärte Ziel und das geforderte Qualitätskriterium bleiben. 

Die Aussnahmeregelungen im Detail finden Sie hier.